Abbrucharbeiten - auch beim Abriss sind Experten gefragt!

Während in den vergangenen Jahren oft Abrissbälle oder Sprengungen als Allround-Lösung für den Abriss von Häusern eingesetzt wurden, wird heute dem so genannten planmäßigen Abriss der Vorzug gegeben. Im Rahmen der Sanierung wird in der Regel nur ein Teilabriss oder eine Entkernung durchgeführt. Häufig wird der Abriss durchgeführt, um auf den frei gewordenen Flächen ein neues Gebäude zu errichten. Bei einem Teilabriss kommt es häufig zu Veränderungen der Bausubstanz. Wenn bereits während des Abbruchs eine umfangreiche Sortierung der Baustoffe nach den einzelnen Abfallarten vorgenommen wird. Das Lehrbuch "Abbruch" deckt die gesamte Komplexität der Branche ab, einschließlich sicherheitstechnischer, rechtlicher und technischer Aspekte. Nach grundlegenden Anweisungen werden die Vorarbeiten und die Kriterien für die Auswahl geeigneter Abbruchmethoden, Maschinen und Geräte Schritt für Schritt erläutert.

Auch allgemeine Abbrucharbeiten dürfen nur von erfahrenen und fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Kockmann GmbH ist ein professionelles Abbruchunternehmen für Steinfurt. Bei unsachgemäßer Ausführung kann es zu unkontrollierten Verschiebungen von Bauteilen kommen. Für die meisten Abbrucharbeiten sind spezielle Abbruchgenehmigungen obligatorisch, in denen das Abbruchverfahren detailliert beschrieben wird. In Abstimmung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) liegt der Schwerpunkt der für jedes Abbruchprojekt individuell festgelegten Maßnahmen auf der Gewährleistung der Statik der umliegenden Gebäude. Bei einem teilweisen Abrriss in einem Gebäude kann eine Abbruchgenehmigung obligatorisch sein, wenn tragende oder brandschutzrelevante Bauteile von den Abbruchmaßnahmen betroffen sind.

Abbrucharbeiten bedürfen sind in der Regel einer Genehmigung bei der örtlichen Behörde. Sind gewerbliche Gebäude betroffen, muss vorher der Nachweis erbracht werden, dass der Boden nicht kontaminiert ist. Liegt nur eine Kontamination vor, muss auch ein Entsorgungskonzept in Zusammenarbeit mit der Umweltbehörde erarbeitet werden. Von der Genehmigung ausgenommen sind jedoch nur kleinere Abbrucharbeiten, wie die Entfernung von Parkplätzen, Mauern und Einfriedungen sowie von Häusern mit maximal 300 Metern umbauter Fläche. Grundsätzlich dürfen Gebäude nur dann entfernt werden, wenn sie nicht in den Geltungsbereich eines Denkmalschutzgesetzes fallen.

Die Aufteilung eines Abbruchs in einzelne Arbeitsschritte erleichtert die Sortierung der verschiedenen Schutt- und Abfallarten. Es wird daher nach der Art der Bausubstanz unterschieden: Der nicht-konstruktive Abbruch (Entkernung) muss vor dem "eigentlichen" konstruktiven Abbruch vorgenommen werden. Dabei werden auch die unterirdischen Geschosse und die Außenanlagen rückgebaut.

Zugängliche kontaminierte Bereiche werden entsprechend erschlossen, einschließlich der Entsorgung von schwach gebundenen Asbestkomponenten oder anderen mit Stoffen kontaminierten Baumaterialien. Auch Verkehrs- und Fluchtwege müssen von Material aus dem Abbruch freigehalten werden. Menschen können durch nicht ausreichend stabile und standfeste Arbeitsplätze und Verkehrswege bedroht werden. Alle Mitarbeiter auf der Baustelle sind zudem verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung zu tragen: Dazu gehören ein Schutzhelm, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und manchmal eine Staubmaske. Für große Mengen an Abfall und Schutt werden Container empfohlen. Wenn eine Dauergenehmigung des Ordnungsamtes oder des Tiefbauamtes vorliegt, kann eine Parkgenehmigung erforderlich sein.

Der Schutz vor unbefugtem Zutritt ist besonders wichtig. Schwierige Abbruchprojekte dürfen nur dann begonnen werden, wenn eine schriftliche Abbruchanweisung des Abbruchunternehmers vorliegt, d.h. diese Arbeiten werden dann von Baustellenmechanikern für Abbruch und Betonschneiden durchgeführt.

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